GROTE HINDEMITH RECHTSANWÄLTE
  • FACHGEBIETE
    • ALLG. VERTRAGSRECHT
    • ARBEITSRECHT
    • BANK & KAPITALMARKTRECHT
    • ERBRECHT
    • HANDELS & GESELLSCHAFTSRECHT
    • INSOLVENZRECHT
    • DSGVO
    • MERGERS & ACQUISITIONS
    • SPANISCHES RECHT
    • STEUERRECHT & STEUERSTRAFRECHT
  • ANWÄLTE
    • JÖRG SCHMIEDER
    • WOLFGANG LEISS
    • JOS - HENRIK SONNTAG
    • JÜRGEN TEUTSCH
    • ARVID HAGEMANN
  • KARRIERE
    • RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTE (M/W/D)
    • VOLLJURIST/ RECHTSANWALT (M/W/D)
  • LEISTUNGEN
    • UNTERNEHMENS CHECK
    • UNTERNEHMENSBEWERTUNG
    • SUBVENTIONS FÖRDERMITTEL CHECK
    • SECOND OPINION SERVICE
    • VERGÜTUNG
  • KONTAKT

SCHWERPUNKTE & LEISTUNGEN - PERSÖNLICHE RECHTSBERATUNG

UNTERNEHMENS - CHECK

Unternehmens-Checks dienen dem Aufspüren erfolgsrelevanter Risiken und deren Beseitigung bevor diese mit nachteiligen Folgen für das Unternehmen auffällig werden. Des weiteren stellen Unternehmens-Checks rechtliche Update’s zur Anpassung an neuerliche Entwicklungen und veränderte rechtliche Rahmenbedingungen dar.
mehr...

SUBVENTIONS UND FÖRDERUNGSMITTEL - CHECK

Vielen Unternehmen mangelt es an Finanzierungsmittel, wenn notwendige Investitionen, Unternehmensübernahmen oder Wachstumsvorhaben anstehen. Um derartige Finanzierungsengpässe zu überwinden, stellen  EU, Bund, Länder und diverse öffentlich-rechtliche Fördermittelinstitute der Wirtschaft über Fonds und Förderprogramme, umfangreiche finanzielle Mittel zur Verfügung.
mehr...


VERGÜTUNG DER RECHTSANWÄLTE

Die Vergütung von Rechtsanwälten richtet sich - soweit nichts anderes vereinbart ist - nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
(Rechtsanwaltsvergütungsgesetz-RVG) vom 05. Mai 2004 (BGBl. I, S. 718).
mehr...


UNTERNEHMENSBEWERTUNG

Während der Kaufpreis eine gefühlte Größe ist, ist der Unternehmenswert das Ergebnis eines nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen durchgeführten Rechenvorgangs, der den Unternehmenswert als Annährungswert ermittelt.
mehr...

SOS - SECOND  OPINION SERVICE

Anwaltliche Zweitmeinungen (Second Opinions) verschaffen in Rechtsangelegenheiten zusätzliche Sicherheit bei Zweifeln, ob alle tatsächlichen und rechtlichen Opportunitäten zur Zielerreichung erkannt und ausgeschöpft sind.

Das Einholen einer anwaltlichen Zweitmeinung bedeutet nicht, dass die ganze Rechtsangelegenheit noch einmal neu aufgearbeitet werden muss. Vielmehr wird auf der Grundlage des vorliegenden rechtlichen Befundes eine Beurteilung der bisherigen und der geplanten Schritte und Maßnahmen unter folgenden Gesichtspunkten vorgenommen. 
mehr...


© 2021 GROTE HINDEMITH Rechtsanwälte   ·  Friesenstr. 5-15  ·  50670 Köln  ·  Tel: +49 (0) 221 167 913   ·   mail@grote-rechtsanwaelte.de  
Impressum/ Datenschutz    ·    Sitemap    ·     English    ·    Español