DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG (DSGVO) & BDSG |
: : BACK |
Ausgangsüberlegung des Datenschutzes ist, dass jeder Mensch selber darüber entscheiden kann wer wann Zugriff auf die eigenen Daten hat und ist eng mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbunden.
"Recht zu entscheiden ob und wie die eigenen personenbezogenen Daten verwendet werden - Datenschutz-Grundrecht". Im Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Datenschutz ist ein Fundament in der digitalen Welt und wird zunehmend wichtiger. Aus diesem Grund ist unser Ziel, praktikable Lösungen für unsere Mandanten zu finden. Mit der Kenntnis im Datenschutzrecht verfügen unsere Rechtsanwälte über die Erfahrung, um Ihnen mit kompetentem „Datenschutzrecht“ als Datenschutzbeauftragter zur Seite zu stehen. Unsere Rechtsanwälte sind als externe Datenschutzbeauftragte von mittelständischen Unternehmen und konzernangehörigen Gesellschaften im In- und Ausland sowie als (Groß-) Konzerndatenschutzbeauftragter tätig. Wir bieten Ihnen maximale Flexibilität dank neuste Kommunikationsmittel. Ab sofort können Sie unsere Rechtsanwälte ortsunabhängig für ein Gespräch kontaktieren. Dafür haben wir die gängigsten Tools für Video- und Sprachkonferenz im Einsatz. Sie können uns somit von überall aus Ihr Anliegen mitteilen – wir ermöglichen schnelle Antwortzeiten, maximale Flexibilität und Sicherheit. |
Leistungsspektrum
● Erstaudit-Bericht ● Basis-Datenschutzkonzept: Erstellung und Umsetzung ● Folgeaudit nach mindestens 12 Monaten ● Organisation von Datenschutz und Datensicherheit im Unternehmen ● Erfordernisse des Datenschutzes im Unternehmen oder Konzern ● Herstellung von Basissicherheit im individuellen Unternehmen ● Auswahl von technischen und organisatorischen Maßnahmen ● Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems: Inhalte und Struktur ● Erstellung Datenschutzbezogene Betriebsvereinbarungen, Datenschutzerklärungen, Datenschutzverträge, und Datennutzungsverträge ● Kommunikation mit Dritten - z.B. Betroffenen oder Behördenkommunikation ● Erstellung der Datenschutzerklärungen für die Verträge mit Ihren Kunden ● Beratung in allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen |